Dienstag, 1. Juli 2008

DIBU-Deklaration Das neue Umweltzeichen III für Bauprodukte

Das DIBU – Deutsches Institut Bauen und Umwelt e. V. ist eine Initiative von Bauprodukteherstellern und bietet als Herstellervereinigung eine geschlossene Außendarstellung von Umwelt-Produktdeklarationen (EPD) vom Ökolabel Typ III gemäß ISO- und CEN-Normung. Die Mitglieder kommen aus den Bereichen Holzwerkstoffe, mineralische Baustoffe und Metalle.

Die Auszeichnung mit einer DIBU-Deklaration beinhaltet eine unabhängige Überprüfung und zeigt die Qualität eines Produktes sowie das Verantwortungsbewusstsein des Unternehmens im Hinblick auf das Nachhaltige Bauen.

Produktbezogene Umweltinformationen sind heute rechtlich geregelt. Zur Zeit bringt die Europäische Kommission eine mandatierte CEN*-Norm zur Harmonisierung von Umweltdeklarationen auf den Weg. (CEN ist die Abkürzung für Comitée Européen de Nomalisation, das auf europäischer Ebene in fast allen technischen Bereichen – also auch in der Bautechnik – für die Normung zuständig ist.)



Das DIBU-Deklarationsprogramm für Bauprodukte entstand in enger Verzahnung mit Bau- und Umweltbehörden in Deutschland sowie dem internationalen Normungsprozess. Alle basieren auf der internationalen Norm ISO 14025, die zwar für alle Branchen gilt, Vorreiter in der Anwendung ist jedoch die Baubranche. Für sie wird derzeit in der internationalen Normungsorganisation die ISO CD 21930 "environmental declarations of building products" erarbeitet. Die DIBU ist derzeit in Deutschland die einzige Organisation, die konsequent nach der international bereits abgestimmten Normung deklariert.

Aufbauend auf der Analyse der Informationsbedürfnisse unterschiedlicher Nachfrager entwickelte die DIBU bzw. ihr Vorläufer, die AUB (Arbeitsgemeinschaft
Umweltverträgliches Bauprodukt e.V., Kriterien zur Deklaration von Bauprodukten,
z. B. hinsichtlich der
• Freisetzung giftiger Gase und gefährlicher Partikel
• Emission gefährlicher Strahlen
• Wasser- und Bodenverunreinigung
• Unsachgemäßer Beseitigung von Abwasser, festem oder
flüssigem Abfall
• Energieverbrauch und Beitrag zum Treibhauseffekt
• Lebensdauer
Ihre Beurteilung bezieht die gesamte Nutzungsphase eines Bauwerkes ein. Zudem umfasst sie die Herstellung der Vorprodukte, die Bauwerkserstellung und die Recyclingmöglichkeiten.

Dabei geht die DIBU folgendermaßen vor:

Der Hersteller stellt die maßgeblichen Produktdaten zusammen.
Ein unabhängiger Sachverständigenausschuss prüft die Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität. Gegebenenfalls verlangt er zusätzliche Erklärungen, Nachweise oder Prüfungen. Soweit es begründet erscheint, fordert die DIBU im Sinne größtmöglicher
Umweltverträglichkeit weitergehende Informationen,als z.B. staatliche Institutionen vorgeben. Die DIBU bereitet die Daten für die Öffentlichkeit verständlich auf und bestätigt die Produktinformationen in strukturierter aber unbewerteter Form. Der Antragsteller erhält mit dem DIBU-Zertifikat eine Art „Produktbeipackzettel“.
Über die o.g. Selbstdeklaration hinaus erfolgt die Bewertung der Daten gemäß Typ III nach ISO 14025 in zwei weiteren Schritten, indem sie unabhängige Dritte einbezieht und zusätzlich die Daten unabhängig prüfen lässt. Dabei unterwirft sich die DIBU den auf internationaler Ebene erarbeiteten Umweltdeklarationstypen für Bauprodukte der ISO.


Typ III-Umweltzeichen (nach ISO 14025)

Die Typ III- Umweltzeichen beinhalten allgemeine Produkt-, Ökobilanz- und Zusatzinformationen. Zudem werden sie auf Basis von Kriterien erstellt, die unter Einbeziehung unabhängiger Dritter entwickelt wurden und zusätzlich unabhängig geprüft werden.

Sie sind geeignet für Produkte, die zusammen mit anderen in Systemen eingesetzt werden.
Hier eine Zusammenfassung für
Deklarationen nach Typ III ISO TR 14025
- wenden sich an Gewerbe, Handel und Endverbraucher
- liefern umfangreiche quantitative Informationen
- beruhen auf einer Ökobilanz
- stellen Umweltwirkungen dar, ohne zu werten
- beziehen interessierte Kreise ein
- liegen in alleiniger Verantwortung des Herstellers
- Drittzertifizierung möglich

Nachfolgend eine Zusammenfassung für
Ökobilanzen DIN EN ISO 14040 – 14043

Ökobilanzen werden nachfolgend noch ausführlicher beschrieben.- wenden sich an Experten in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik
- stellen die Umweltauswirkungen eines Produkts umfassend dar
- beruhen auf dem gesamten Lebensweg eines Produkts
- sind für alle Produkte und Dienstleistungen geeignet
- liegen in alleiniger Verantwortung des Auftraggebers
- Überprüfung durch unabhängige Dritte u.U. vorgeschrieben

In Deutschland gehören Hersteller von Bauprodukten zu den Vorreitern dieser neuen Deklaration. Der Markt ist groß: Planer, Architekten, Bauherren und Mieter interessieren sich zunehmend für umwelt und gesundheitsbezogene Informationen über Bauprodukte. Allerdings sind es selten Endprodukte. Sie entfalten ihre Leistungsfähigkeit in der Regel erst bei der späteren Weiterverwendung in
Bauteilen und Konstruktionen, deshalb können ihre Umweltwirkungen oft erst im Kontext eines Bauwerks beurteilt werden. Vor diesem Hintergrund bildet die Typ III Deklaration ein differenziertes Instrument, um Umweltinformationen weiterzugeben und in eine ganzheitliche Betrachtung von Bauwerken oder Bauteilen einfließen zu lassen.

Als ein "Organisator" für Deklarationen nach Typ III hat sich in Deutschland das DIBU – Deutsche Institut Bauen und Umwelt e. V. entwickelt, ein Zusammenschluss von Bauprodukte-Herstellern. Im Sinne der Transparenz ist DIBU ein externer Sachverständigen-Ausschuss angeschlossen; ihm gehören unter anderem das Deutsche Institut für Bautechnik, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, das Umweltbundesamt sowie Umweltverbände an. Der Sachverständigen-Ausschuss stellte einen allgemeinen Leitfaden für die Entwicklung von produktspezifischen Anforderungen nach Typ III auf. Nach diesem Leitfaden erarbeiten Hersteller und interessierte Kreise die produktspezifischen Anforderungen für bestimmte Produktgruppen wie Ziegel, Porenbeton, Baumetalle, Holzwerkstoffe oder Mineralfasern. Das DIBU stellt den interessierten Kreisen die Anforderungen als Entwürfe im Internet zur Diskussion; entsprechend der Rückläufe werden diese modifiziert. Die daraus entstehenden Umweltdeklarationen prüft der externe Sachverständigen-Ausschuss vor der Veröffentlichung

Norm für Bauprodukte in Vorbereitung
In vielen Ländern Europas entstehen ähnliche Initiativen zur Umweltdeklaration
nach Typ III. Aufgrund der Besonderheit von Bauprodukten ist das Interesse groß, sodass zur Zeit eine eigene Norm zur Umweltdeklaration von Bauprodukten auf ISO-Ebene entwickelt wird. Die Europäische Kommission plant, für die Harmonisierung der Deklarationen ein Mandat im Rahmen des Europäischen Komitees für Normung zu vergeben.

Ökobilanzen
Ökobilanzen sind ein standardisiertes Werkzeug. Sie erfassen die
Umweltauswirkungen eines Produkts von der Wiege bis zur Bahre. Die Ergebnisse können für eine produktbezogene Umweltinformation genutzt werden. Die DIN EN ISO Normen 14040 bis 14043 stellen Verfahrensregeln für das Erarbeiten und Kommunizieren von Ökobilanzen bereit.

ÖKOBILANZEN IM DIENST DER PRODUKTINFORMATION
- wenden sich an Experten in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik
- stellen die Umweltauswirkungen eines Produkts umfassend dar
- beruhen auf dem gesamten Lebensweg eines Produkts
- sind für alle Produkte und Dienstleistungen geeignet

Mit Ökobilanzen werden die Umweltwirkungen eines Produkts im Laufe seines gesamten Lebensweges untersucht, das heißt, von der Rohstoffgewinnung über Produktion und Gebrauch bis zur Beseitigung. Eine Ökobilanz zeigt Möglichkeiten auf, wie ein Produkt unter Umweltgesichtspunkten verbessert werden kann, und unterstützt so die Produktentwicklung.

Vier Elemente einer Ökobilanz
Je nach Zielsetzung können Ökobilanzen unterschiedlich aufwendig sein. Die DIN EN ISO Normen 14040 bis 14043 geben ihren Ablauf und die erforderlichen Elemente vor:

1. Untersuchungsrahmen
stellt Ziel und Rahmen einer Ökobilanz klar
2. Sachbilanz
erfasst die Stoff- und Energieströme während aller Schritte des Lebensweges:
wie viel Kilogramm eines Rohstoffs fließen ein, wie viel Energie wird verbraucht, welche Abfälle und Emissionen entstehen usw.
3. Wirkungsabschätzung
beurteilt die potenziellen Wirkungen des Produkts auf Mensch und Umwelt, das heißt auf die Qualität von Luft und Boden, den Verbrauch von nicht erneuerbaren Ressourcen usw.
4. Auswertung
stellt Schlussfolgerungen dar und gibt Empfehlungen

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